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Informationen zur Corona-Pandemie
Neue Besuchsregeln ab dem 10.10.2021
Zum weiteren Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter vor Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 treten ab dem 10.10.2021 folgende Besuchsregeln für das Petrus-Krankenhaus, das Krankenhaus St. Josef und die St. Anna-Klinik in Kraft:
Grundsätzliches:
• Auf den Normalstationen sind ab dem 1. Tag des Patientenaufenthaltes Besuche gestattet. Die tägliche Besuchszeit ist auf 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt. Der letzte Einlass für Besucher erfolgt um 17:30 Uhr. Die Besuchszeit ist auf eine Stunde begrenzt (Ausnahmeregelungen für Eltern von minderjährigen Kindern in der HNO-Klinik sind möglich).
• Aufgrund des besonders zu schützenden Patientenklientels sind im Bereich der Intensivstation, Onkologie, Palliativmedizin und Infektionsstation sowie stark dementiell und schwerstkranker Patienten oder bei Kindern Besuche nach telefonischer Absprache gestattet. Diese sind im Hinblick auf Frequenz, Uhrzeit und Dauer individuell abzustimmen.
• Patienten, die unter rechtlicher Betreuung stehen, können darüber hinaus für die erforderliche Klärung von rechtlichen und medizinischen Fragen Besuch empfangen.
Zugangsvoraussetzungen:
• Patientenbesuche sind nur bei Vorlage eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen CoronaTestergebnisses oder Vorlage eines Impfnachweises gestattet. Selbsttests sind aufgrund der fehlenden Überprüfbarkeit nicht zulässig. Als geimpft gelten auch Genesene mit einem neg. Testergebnis nach einer COVID-19-Erkrankung. In Ausnahmefällen, wie z. B. Sterbefällen oder akuter Lebensgefahr eines Angehörigen, kann eine Testung mittels Antigentest im Klinikverbund St. Antonius und St. Josef durchgeführt werden.
• Im gesamten Krankenhaus, auch während des Aufenthaltes im Patientenzimmer, besteht eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95)). Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands. Sollte kein medizinischer Mund-Nasen-Schutz mitgebracht werden, wird vom Krankenhaus eine Maske gestellt.
Ablauf des Patientenbesuchs:
• Jeder Besucher erhält einen gelben Aufkleber, beschriftet mit der Station und dem spätesten Zeitpunkt, an dem er/sie das Krankenhaus wieder verlassen muss. Der Aufkleber muss gut sichtbar auf der Oberbekleidung getragen werden. Jeder Besucher erhält bei Einlass einen Handzettel zu den geltenden Hygienevorschriften.
• Bei Eintritt in das Krankenhaus ist eine Händedesinfektion zwingend erforderlich.
• Besucher haben sich auf direktem Weg auf die Station zu begeben und am Stationsstützpunkt zu melden. Der Besucher wird von einer Pflegekraft in das Patientenzimmer begleitet.
• Der Besuch darf ausschließlich im Patientenzimmer erfolgen. Körperkontakt ist untersagt.
• Nach Beendigung des Besuches müssen Besucher das Haus auf direktem Weg über den Empfang am Haupteingang wieder verlassen und dort den gelben Aufkleber abgeben.
• Bei Regelverletzung hält sich der Klinikverbund vor, das Besuchsrecht zu entziehen.
Die Geschäftsführung und alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen danken für das Verständnis für die genannten Maßnahmen.
Krankenhäuser fordern mehr Unterstützung in der Krise!
Bundesgesundheitsminister Spahn hat die breite Kritik der Krankenhäuser zwar teilweise aufgenommen. Wir sind aber weiterhin in ernster Sorge, ob der jetzt vereinbarte Schutzschirm auch wirklich aufgeht und die Kliniken durch die Corona-Krise trägt.
Unsere Krankenhäuser fordern deshalb Minister Spahn und alle politisch Verantwortlichen in Bund, Land und Kommunen auf, das Gesetz dringend zu ändern. Es muss eine schnelle, unbürokratische, solide und beständige Lösung für die Kliniken und insbeson-dere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, sonst droht allen Krankenhäusern ein finanzielles Fiasko.
Stellungnahme der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen
Verlautbarung der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria
Test auf den Corona-Virus
Die Nachfrage nach Testungen auf den Corona-Virus ist stark angestiegen. Daher bitten wir mit Blick auf dringend benötigte Material- und Personalressourcen um Ihre Unterstützung:
Patienten mit Fieber und Krankheitssymptomen sollen bitte zu Hause in Quarantäne bleiben bzw. tel. Rücksprache mit ihrem Hausarzt nehmen. Bei einer Verschlechterung der Symptome (z.B. Luftnot, fieberbedingte starke Kreislaufbeschwerden) sollen sie in einem Krankenhaus vorstellig werden. Dort werden sie untersucht und es wird entschieden, inwieweit eine stationäre Aufnahme notwendig ist. Nur wenn das der Fall ist, wird ein Test vorgenommen.
Wenn Sie fürchten, sich infiziert zu haben:
Bitte rufen Sie zuerst den Patientenservice der kassenärztlichen Vereinigung in Wuppertal an, Tel 116117. Dort erfahren Sie rund um die Uhr, wohin Sie sich wenden können. Zusätzlich informiert auch das Bürgertelefon der Landesregierung Nordrhein-Westfalen montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr, Tel 0211 855-4774.
Auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie auch die aktuellsten Informationen: www.bzga.de