Vor der Entlassung entrichten Sie für Ihre Krankenhausbehandlung die gesetzliche Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Aufenthaltstag, wobei der Aufnahme- und Entlassungstag ebenfalls berechnet werden.
Hinweis: Seit dem 01. April 2009 besteht für alle Krankenhäuser eine gesetzliche Verpflichtung, diesen Betrag einzuziehen bis hin zu einem Leistungsbescheid. Sie können den Betrag bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Bei der Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief für Ihren behandelnden Arzt mit Informationen zur Krankenhausbehandlung und weiterreichenden Empfehlungen.
Sollten Sie eine Arzneimittelverordnung erhalten, so beachten Sie bitte, dass Sie dieses Rezept innerhalb von 3 Werktagen in einer öffentlichen Apotheke einlösen müssen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur ein Rezept für die kleinste Packungsgröße ausstellen dürfen.
Bei der Verordnung von Heilmitteln, das ist z.B. Krankengymnastik, dürfen wir Ihnen nur für einen begrenzten Zeitraum von 7 Tagen eine Verordnung ausstellen.
Diese 7-Tage-Regel gilt auch für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Planen Sie bitte rechtzeitig vor der Entlassung für die Zeit danach. Unser Sozialdienst und der Pflegedienst helfen Ihnen gerne bei der Klärung der Situation nach der Entlassung – etwa dann, wenn Sie zusätzliche Behandlung oder Pflege benötigen. Wir bieten Ihnen eine „Pflegeüberleitung“ an, die für Sie Folgendes organisieren kann: